Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten

 

ordnungswidrigkeitenIn Strafsachen sieht sich der einzelne Bürger oft mit der schier übermächtigen Maschinerie der deutschen Strafverfolgungsbehörden konfrontiert. Ohne eine starke Stimme die für den Angeklagten spricht, läuft dieser schnell Gefahr „unter die Räder zu geraten“. Mag der Vorwurf aus der Luft gegriffen oder tatsächlich begründet sein, kein Fall ist nur schwarz und weiß. Aufgabe des Verteidigers ist es daher einerseits die Schattierungen der Graustufen zu trennen und die Punkte offenzulegen, die für den Beschuldigten sprechen und andererseits die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien während des Prozesses genau zu überwachen. Als Faustregel gilt also: Kein Strafverfahren ohne Verteidiger!

Aber auch in Ordnungswidrigkeiten lohnt oft der geschulte Blick eines Rechtsanwalts um sicherzustellen, dass den Behörden keine Fehler zu Lasten des Bürgers unterlaufen.