Asyl, Migration und Aufenthalt

 

Asylrecht

asylrechtDie Stellung eines Asylantrages in Deutschland ist für viele Menschen das vorläufige Ende einer langen und entbehrungsreichen Reise. Das weitere Verfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht ist dann aber für die meisten sehr undurchsichtig und nur schwer nachvollziehbar. Auch, dass ein negativer Asylbescheid, in Abhängigkeit von der Person und anderen Faktoren, nicht zwangsläufig auch eine Abschiebung zur Folge haben muss, wissen die Wenigsten.

Bereits daran erkennt man, dass es oft ratsam ist, sich bereits von Anfang an durch einen Anwalt im Asylverfahren beraten und vorbereiten zu lassen. Es sollen schließlich alle Fakten und Umstände zur Sprache kommen, die für die Entscheidung wichtig sind.

Ist dann trotz aller Bemühungen ein negativer Bescheid ergangen, so beraten wir Sie gern über die notwendigen Schritte und Ihre weiteren Möglichkeiten in Deutschland.

 

Aufenthaltsrecht

Der Aufenthalt einer jeden Person in Deutschland ohne deutschen Pass wird durch das Aufenthaltsrecht geregelt. Hier stellen sich so wichtige Fragen wie

  • Wie und wann kann man arbeiten und welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen?
  • Wann darf eine eigene Wohnung bezogen werden?
  • Wie erhalte ich die deutsche Staatsbürgerschaft?
  • Was sind die Voraussetzungen, dass meine Familienmitglieder nach Deutschland kommen können?

Bei den genannten und allen anderen Fragen hinsichtlich Ihres Aufenthaltsstatus stehen wir Ihnen gern mit meinem Fachwissen zur Seite.